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Behandlungshinweise
- Wichtige Informationen für Patienten

Für eine gezielte Behandlung sind eine genaue Diagnostik und eine präzise Dokumentation der durchgeführten Behandlungsmaßnahmen erforderlich. Diese sind Gegenstand der Therapie und finden innerhalb der angegebenen Zeiteinheiten eines Termins statt.

Um wichtige Diagnostiken Ihrer Ärzte oder anderer Therapeuten berücksichtigen zu können, bringen Sie bitte Berichte, Röntgen-, MRT- oder CT-Bilder, mögliche CDs oder Medikamentenlisten mit.

Sie werden je nach Ermessen des Therapeuten nach Vorerkrankungen befragt, die einen möglichen Einfluss auf die aktuelle Situation und Therapie oder das Training haben. Bitte geben Sie möglichst detailliert Auskunft über Ihnen bekannte Ereignisse – auch wenn die schon lange zurückliegen.

Verrechnung:

  1. Gesetzlich Versicherte zahlen vor Beginn der verordneten Manual- oder Physiotherapie die von ihrer Krankenkasse festgesetzte, der Therapie entsprechende (Rezept-) Zuzahlung
  2. Ärztl. angeordnete manual- und physiotherapeutische Behandlungen werden nach der gültigen Gebührenordnung für Physiotherapeuten abgerechnet, die sich an dem gesetzlichen Kassensatz orientiert, diesem aber nicht entsprechen muss (AZ:11 O 7577/96 Landgericht München II).
  3. Privat gebuchte Termine (physiotherapeutisch, heilpraktisch & osteopathisch) verrechnen wir wie üblich zunächst mit Ihnen. Sie rechnen dann später mit Ihrer privaten Krankenkasse ab.
  4. Osteopathische und heilpraktische Behandlungen werden für alle Versicherten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet, wobei es sich um eine „unverbindliche Preisempfehlung von Seiten der Berufsverbände“ handelt, ohne gesetzliche Grundlage, d. h. der Heilpraktiker ist grundsätzlich nicht an die GebüH gebunden.
  5. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass fast alle (privaten) Krankenkassen (sowie alle Beihilfestellen) nur den niedrigsten der möglichen Gebührensätze erstatten! Da eine individuelle Behandlung oft nicht durch diese Erstattungssätze gedeckt werden kann, ist meistens Ihre Eigenbeteiligung nötig oder wird gesetzlich von den Krankenkassen gefordert, sowohl für physiotherapeutische & osteopathische als auch für heilpraktische Behandlungen.
  6. Interdisziplinäre Berichte können auf Wunsch erstellt werden, sind aufgrund der Bearbeitungszeit jedoch kostenpflichtig (35,- €)
    Ärztlich, über das Rezept angeordnete Kurzberichte werden mit der entsprechenden Krankenkasse verrechnet.

Laut Gesetzgeber wird der Sachverhalt der Behandlungszeit und die Verrechnung mit den Krankenkassen wie folgt erklärt:

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot

  1. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
  2. Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
  3. Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewusst oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regressverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

Dies beschreibt eine Grundversorgung bezüglich der Physiotherapie. Hierzu sind klare Zeitangaben für den Behandlungs- (und Verrechnungszeitraum) vorgegeben, die laut Krankenkasse 20 Minuten nicht überschreiten.

Sollte Ihr physiotherapeutischer Behandlungstermin länger ausfallen, liegt das an der Kulanz der Praxis und ist auch bei wiederholtem Auftreten keinesfalls einklagbar.

  1. Die Behandlungskosten einer osteopathischen und / oder heilpraktischen Behandlung orientieren sich aktuell an einem Stundensatz von 85 € pro Stunde (Erstbehandlung 100 € pro Stunde) und enthalten individuell eingesetzte Behandlungsmethoden und Anwendungen. Sie sind im Anschluss an die Behandlung bar oder per EC-Karte zu entrichten, spätestens aber. 14 Tage nach Rechnungserhalt.
  2. Ärztlich angeordnete physiotherapeutische Maßnahmen, werden wie oben angegeben abgerechnet.
  3. Wir stellen Ihnen für jede Behandlung unsere Kompetenzen zur Verfügung. Da wir auf die individuellen Probleme jeder Person speziell eingehen, kann es zu zeitlichen Änderungen in der Behandlungsdauer und zu Wartezeiten bei einzelnen Terminen kommen.
    Nach vorheriger Kundeninformation sind Änderungen der Kosten (diesbezüglich) nur dem Anbieter vorbehalten
  4. Sofern Sie einen Termin nicht einhalten können, sollten Sie diesen 24 Stunden vorher absagen. Unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine oder kurzfristige abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt.
  5. Sollte es zu für Sie unerwarteten Änderungen Ihres Wohlbefindens kommen, die für Sie in Zusammenhang mit der bei uns erhaltenden Behandlung stehen, melden Sie sich bitte für eine kurze Rücksprache in unserer Praxis. Gemeinsam können wir mögliche Probleme einschätzen und oftmals direkt auflösen.
  6. Mit einer Terminvereinbarung erklären Sie sich mit allen beschriebenen Punkten einverstanden.

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.

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